Home
Unser Team
Kosten
Das Institut
Testament
Thanatologie
Bestattungsarten
Bestattungsvorsorge
Kostenabsicherung
Patientenverfuegung
Links
Kontakt
Impressum

Bestattungsarten

Bislang am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Der Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte wird in der Regel für einen gewissen Zeitraum vereinbart und ist je nach Art des Grabes verlängerbar. Diese Ruhefrist kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren). Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg mit späterer Beisetzung der Asche in einer Urne.

Eine besondere Verfügung ist in jedem Falle nötig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung hinterlegt oder aber die Angehörigen (nur im gesetzlichen Sinne) kennen den Wunsch und verfügen diese Form der Bestattung.

Bei einer Seebestattung wird der Verstorbene nach der Einäscherung in einer Spezialurne, die sich in Verbindung mit Salzwasser auflöst, außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Auch hier ist eine besondere Verfügung erforderlich.

Die anonyme Bestattung ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld. Verschiedene Verfahrensweisen sind hierbei möglich. Eine Verfügung ist ratsam.

Um sowohl die Vorgaben für die Regelung der Bestattungsart zu erfüllen, als auch klar festzulegen, wie die Beisetzung stattfinden soll, haben wir Ihnen ein Formular („Verfügung über meine Bestattungsart“) entworfen, dass Sie ausfüllen und an einem sicheren Ort bzw. bei einer Person ihres Vertrauens aufbewahren sollten.